AS 11, Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse (überarbeitet 2003), befasst sich unter anderem mit Mit Devisentermingeschäften und definiert einen Devisenterminkontrakt als Vereinbarung zum Tausch verschiedener Währungen zu einem Terminkurs. Es handelt sich um einen Vertrag, der eine bestimmte Menge an Fremdwährung zu einem festgelegten Kurs (Terminkurs) und zu einem festgelegten Termin abliefern oder erhalten kann. Ein Devisenterminkontrakt kann zu Sicherungszwecken oder zu Tradingspeculationzwecken abgeschlossen werden. Devisentermingeschäft für Sicherungszwecke eingegangen Wird ein Devisenterminkontrakt eingegangen, um das Devisenschwankungsrisiko auf eine Position (als Basiswert bezeichnet) zu mindern, handelt es sich um einen Devisenterminkontrakt, der zu Absicherungszwecken abgeschlossen ist. AS 11 (überarbeitet 2003) ist auf Devisenterminkontrakte anwendbar, die zur Absicherung des Wechselkursschwankungsrisikos für eine bestehende Vermögensfähigkeit abgeschlossen wurden. AS 11 (überarbeitet 2003) gilt nicht für Devisenterminkontrakte, die für feste Verpflichtungen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit geplante Transaktionen abgeschlossen wurden. Die §§ 36 und 37 AS 11 (revidiert 2003) befassen sich mit der Bilanzierung eines Devisenterminkontrakts oder eines sonstigen Finanzinstruments, das im Wesentlichen ein Devisenterminkontrakt ist, der nicht für Handelszwecke oder Spekulationszwecke bestimmt ist, d. H. Zu Absicherungszwecken. Es sei darauf hingewiesen, dass nach Paragraph 8 der AS 11 (revidiert 2003) Fremdwährungstransaktionen Transaktionen umfassen, wenn ein Unternehmen an einem nicht fälligen Devisenterminkontrakt beteiligt ist. Daher sieht AS 11 (überarbeitet 2003) die Bilanzierung von Devisenterminkontrakten vor, die von dem Basiswert getrennt sind. Die Bilanzierung des Devisenterminkontrakts muss daher separat getätigt werden, da es sich dabei um eine von dem zugrunde liegenden Geschäft getrennte Transaktion handelt. Gemäß der Regelung von AS 11 (überarbeitet 2003) umfasst die Bilanzierung eines Devisenterminkontrakts, der zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos einer bestehenden Vermögensfähigkeit abgeschlossen wurde, folgende Aspekte: Hinweis: Der Premiumdiscount unter der obigen Situation wird nicht gesondert ausgewiesen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos von festen Verpflichtungen oder von höchst wahrscheinlichen Prognosetransaktionen abgeschlossen wurden Es ist auch anzumerken, dass die ICAI im Jahr 2004 eine Ankündigung mit dem Titel 8216Applicability of Accounting Standard (AS) 11 (überarbeitet 2003) The Effects veröffentlicht hat Der Wechselkursdifferenzen, die sich aus einem Devisenterminkontrakt ergeben, der zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos einer festen Verpflichtung oder einer höchstwahrscheinlich prognostizierten Transaktion8217 abgeschlossen wurde. Die Ankündigung stellt klar, dass AS 11 (überarbeitet 2003) nicht die Abrechnung von Währungsdifferenzen betrifft, die sich aus einem Devisenterminkontrakt ergeben, der zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos einer festen Verpflichtung oder einer höchstwahrscheinlichen Voraussage abgeschlossen wurde. Es wurde auch gesondert geklärt, dass AS 11 (überarbeitet 2003) weiterhin auf Wechselkursdifferenzen bei allen anderen Devisentermingeschäften anwendbar ist. Daher ist AS 11 (überarbeitet 2003) auf Umrechnungsdifferenzen für alle Devisentermingeschäfte einschließlich derjenigen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bestehender Vermögenswerte und Schulden anwendbar, gilt jedoch nicht für die Umrechnungsdifferenzen aus Devisentermingeschäften, die zur Absicherung abgeschlossen wurden Die Fremdwährungsrisiken künftiger Geschäfte, bei denen feste Verpflichtungen bestehen oder die mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostizierte Transaktionen sind. Eine feste Zusage ist eine bindende Vereinbarung für den Austausch einer bestimmten Menge an Ressourcen zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt oder Datum. Eine prognostizierte Transaktion ist eine nicht festgeschriebene, aber erwartete zukünftige Transaktion. Zur Absicherung der Fremdwährungsrisiken zukünftiger Transaktionen, für die feste Verpflichtungen bestehen oder die mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostizierte Transaktionen sind, wird ein indischer Rechnungslegungsstandard entsprechend dem International Accounting Standard (IAS) 39, Finanzinstrumente: Anerkennung und Bewertung, ist in Vorbereitung. Bis zur Erteilung des indischen Rechnungslegungsstandards kann ein Unternehmen eine angemessene bilanzielle Behandlung für solche Devisentermingeschäfte durchführen, wie beispielsweise die im International Accounting Standard (IAS) 39, Financial Instruments: Recognition and Measurement festgelegten Grundsätze. Anmerkung: Die in dieser Zuschreibung geäußerten Ansichten sind die der technischen Direktion des ICAI und stellen nicht notwendigerweise die Ansichten des Rates oder eines BoardCommittees des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien dar. Nachrichten aus der Nachrichtenquelle: Mecklai Financial Services - 5 Minuten verzögerte Währung Spot-Daten, EOD Devisentermingeschäfte und Futures-Daten, Berichte, Einlagenzinsen. Oanda ndash Währung Spot EOD-Daten für Forex-Konverter, kontinentbasierte Währungsdaten und historische Performance. Alle Zeitstempel reflektieren IST (Indian Standard Time). Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen einverstanden. Durchsuchen Sie Unternehmen Durchsuchen Mutual Funds Andere Zeiten Gruppennachrichten Websites Leben und Entertainment Networking Hot auf dem Web Copyright 169 2017 Bennett, Coleman amp Co. Ltd. Alle Rechte vorbehalten.
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